SACHVERSTÄNDIGER

Gutachten und Stellungnahmen für Architekten

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Ohne eine prüfbare Honorarschlussrechnung zu stellen, hat der Architekt oder Ingenieur keinen Anspruch auf Honorar; dies ist besonders in der gerichtlichen Auseinandersetzung ärgerlich.

Daher ist eines meiner Hauptaufgabengebiete, eine prüfbare Honorarschlussrechnung zu erarbeiten.

Dies möglicherweise auch in Verbindung mit einer gutachterlichen Stellungnahme zur Erläuterung der Vorgehensweise.

MEINE EXPERTISE

Beratung für Bauherren

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Ärger mit dem Architekten? Das kommt leider viel zu häufig vor.

Bestehen Sie darauf, dass ihnen ihr Architekt alle Arbeitsergebnisse (Pläne, Berechnungen, Beschreibungen usw.) zeitnah vorlegt.

Insbesondere verpflichten sie ihn zu Kostenklarheit und Kostenwahrheit in der Planungs- und Bauphase hinsichtlich aller Baukosten, Baunebenkosten, anrechenbare Kosten (zur Honorarermittlung), Wert der mitverarbeiteten Bausubstanz (bei Umbauten) sowie einer Kostenprognose auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Objektes.

MEINE EXPERTISE

Beratung für Bauherren

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Ärger mit dem Architekten? Das kommt leider viel zu häufig vor.

Bestehen Sie darauf, dass ihnen ihr Architekt alle Arbeitsergebnisse (Pläne, Berechnungen, Beschreibungen usw.) zeitnah vorlegt.

Insbesondere verpflichten sie ihn zu Kostenklarheit und Kostenwahrheit in der Planungs- und Bauphase hinsichtlich aller Baukosten, Baunebenkosten, anrechenbare Kosten (zur Honorarermittlung), Wert der mitverarbeiteten Bausubstanz (bei Umbauten) sowie einer Kostenprognose auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Objektes.


SPEZIALGEBIET

Urheberrecht

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Für nicht jede Planung und auch für nicht jedes realisierte Projekt trifft der Begriff „Werk der Baukunst“ zu und unterliegt damit dem  Urheberrecht.

Insbesondere bei baulichen/gestalterischen Änderungen muss sachverständigenseits zunächst festgestellt werden, ob das Werk überhaupt schützenswürdig ist und im zweiten Schritt die Frage, ob eine „Entstellung“ gegeben ist.

In diesem Bereich bin ich insbesondere für Architekten und Gerichte beratend und gutachterlich tätig.

SPEZIALGEBIET

Denkmalpflege

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Bei baulichen Änderungen von denkmalgeschützen Objekten berate und plane ich in allen Fragen hinsichtlich

Bestandserkundung und Aufmaß

Denkmalpflegerische Konzepte

Abstimmung mit der Denkmalpflege

Formulierung von Förderanträgen

SPEZIALGEBIET

Denkmalpflege

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Bei baulichen Änderungen von denkmalgeschützen Objekten berate und plane ich in allen Fragen hinsichtlich

Bestandserkundung und Aufmaß

Denkmalpflegerische onzepte

Abstimmung mit der Denkmalpflege

Formulierung von Förderanträgen

WEITERE LEISTUNGEN

Bereich Planen & Bauen

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KONTAKT

Manfred v. Bentheim

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Büro NRW: Sankt-Hubertus-Ring 2, 40589 Düsseldorf
Büro Hessen: Scheidertalstrasse 202, 65232 Taunusstein

Tischtelefon: 06128.8594530
Wischtelefon: 0157.80373663

E-Mail: info[at]hoai-beratung.de

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Manfred v. Bentheim

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Büro NRW: Sankt-Hubertus-Ring 2, 40589 Düsseldorf
Büro Hessen: Scheidertalstrasse 202, 65232 Taunusstein

Tischtelefon: 06128.8594530
Wischtelefon: 0157.80373663

E-Mail: info[at]hoai-beratung.de